Das Sozialgesetzbuch III, das für unsere Arbeit gilt, gibt uns in einem solchen Fall keine Möglichkeit, die Leistung zu verwehren, wenn unsere Bestimmungen erfüllt sind.SZ: Unter welchen Voraussetzungen gibt es Geld für eine Ich-AG?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.09.2005)