Beamte seien zum sorgsamen Umgang mit dienstlich anvertrauten Sachgütern verpflichtet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.03.2004)
Dass sie als Nist- und Höhlenbäume stehen bleiben und zerfallen dürfen, sei ein Zeichen für sorgsamen Umgang mit der Natur und hohen ökologischen Stellenwert der Wälder.
( Quelle: Donaukurier vom 17.12.2005)