staatsfeindliche Hetze

  1. Dieser nach dem § 106 (staatsfeindliche Hetze) verurteilte Querulant wurde im VEB-Knast besonders gequält, weil er sich nach halb abgesessener Haftzeit aus dem DDR-Gefängnis partout nicht an den Westen hatte verkaufen lassen wollen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)