staatsverleumderischer

  1. Gemeint sind damit ganz sicher nicht solche vom Druck befreiende Witze, wie sie in den fünfziger Jahren über Ulbricht in Umlauf waren und die die Erzähler "wegen staatsverleumderischer Tätigkeit" leicht hinter Gitter bringen konnten. ( Quelle: Die Zeit (10/1972))