steuerwiderrechtlichen

  1. Harte Strafen sollte es setzen, nicht nur für die Händler, sondern für jeden, der die "blonde" Ware rauchte, 100 Mark für jeden steuerwiderrechtlichen Zug, und obendrein müsse der Name in der Zeitung erscheinen, auf Kosten der Sünder, zur Abschreckung. ( Quelle: FAZ 1994)