In seinem Grundsatzurteil legte der BGH-Strafsenat generell die Grenze zwischen strafloser Annahme von Wahlkampfspenden und verbotener Vorteilsannahme eines Amtsträgers fest.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.10.2004)
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin nannte das Urteil vernünftig, weil es die Grenze zwischen strafbarer Beleidigung und strafloser Meinungsäußerung gezogen habe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Derzeit könne nur ein strafloser Versuch angenommen werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)