Markus Weinzirl war im Überschwang im gegnerischen Strafraum auf einen Gegner aufgelaufen, der Schiedsrichter hatte die Situation als strafstoßwürdig interpretiert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Und auch die Fernsehbilder konnten nicht klären, ob das Foul, das vor dem Strafraum begonnen hatte, strafstoßwürdig war.
( Quelle: Die Welt Online vom 13.04.2004)