Bevor die Behälter das Werksgelände verlassen, überprüfen Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz, ob sie tatsächlich strahlungsfrei sind.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.07.2003)
Die GNB hält ihr Produkt für strahlungsfrei und unzerstörbar.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.03.2001)