strahlungsfrei

  1. Bevor die Behälter das Werksgelände verlassen, überprüfen Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz, ob sie tatsächlich strahlungsfrei sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.07.2003)
  2. Die GNB hält ihr Produkt für strahlungsfrei und unzerstörbar. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.03.2001)