substitutionsbereiten

  1. Methadon darf danach H-Süchtigen von den 30 substitutionsbereiten Ärzten verschrieben werden bei "schweren und finalen Krankheitszuständen", bei Schwangerschaft und in individuellen Fällen, wenn eine Fünfer-Sachverständigen-Kommission es befürwortet. ( Quelle: TAZ 1990)