tarifgebundenen

← Vorige 1
  1. Geprüft werden sollten Öffnungsklauseln, um tarifgebundenen Unternehmen auf betrieblicher Ebene Abmachungen zu ermöglichen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.11.2003)
  2. Bei lediglich 50 Prozent tarifgebundenen Betrieben, von denen dann auch noch zahlreiche ihr Heil in der Verbandsflucht suchen werden, kann man das Tarifgeschäft getrost vergessen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Eine solche Regelung müsse die Bundesregierung aber für allgemeinverbindlich erklären, damit auch die nicht tarifgebundenen Unternehmen erreicht werden könnten, forderte Peters. ( Quelle: Tagesschau Online vom 10.09.2003)
  4. Er macht geltend, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) erst dann beantragt werden dürfe, wenn mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Branche bei tarifgebundenen Arbeitgebern arbeiten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 27.06.2002)
  5. Die Antwort wird dem tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht gefallen: Zwar erhöht sich sein Gehalt zunächst entsprechend BAT um insgesamt 4,4 Prozent. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.05.2005)
  6. Es wird das eine oder andere Unternehmen geben, das den tarifgebundenen Arbeitgeberverband verlässt und einen Haustarif mit der Gewerkschaft abschließt, um Schäden durch die Streiks zu vermeiden. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 17.06.2003)
  7. Datum: 09.02.2002 Ressort: Beruf u. Karriere Autor: -TARIFGEHALT: Ein Arbeitnehmer in einem nicht tarifgebundenen Betrieb hat keinen Anspruch auf Lohnerhöhung in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Branche, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.02.2002)
  8. In Sachsen waren rund 16.000 Gewerkschaftsmitglieder in 85 tarifgebundenen Unternehmen zur Abstimmung aufgerufen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 30.05.2003)
  9. Damit müßten nur die tarifgebundenen Betriebe die Regelung einhalten, die übrigen, immerhin rund die Hälfte der Handelsfirmen, jedoch nicht - das hätte indes fatale Folgen für Wettbewerb und Arbeitsplätze. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  10. Sie entfalten auch für die einzelnen tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer materielle Rechtskraft. Das gilt bei einem Tarifauslegungsstreit selbst dann, wenn der Schiedsspruch über die Tarifnorm, die er auslegen soll, hinausgeht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
← Vorige 1