tariflicher

  1. In der Pyramidenmitte könne ein Rahmen tariflicher Eckwerte für eigenständige betriebliche Lösungen stehen; die Spitze könnten gemeinsame Empfehlungen der Tarifparteien für 'tarif- und sozialpolitisches Neuland' bilden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Öffnungs- und Härteklauseln in Ostdeutschland sind eher zu einer Re-Regulierung verkommen, wenn man auf das Dickicht tariflicher und betrieblicher Kontrollinstanzen blickt. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Daß bei Daimler-Benz, traditionell eigentlich ein Brennpunkt tariflicher Auseinandersetzungen mit der IG Metall, reformiert und investiert wird, bedeutet in der Standortdebatte zwar keineswegs Entwarnung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Die Forderung nach Erhalt von Kinderkrippen und -Horten ist genausowenig eine zweischneidige Angelegenheit wie die Forderung nach tariflicher Absicherung der Personalzumessung im Kita-Bereich. ( Quelle: TAZ 1990)
  5. Dazu gehören die Regelung von tariflicher Weiterbildung und Qualifizierung, das Angebot von mehr Teilzeitarbeit auch in qualifizierten Bereichen sowie der Abbau von Überstunden und notfalls deren Ausgleich ausschließlich durch Freizeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Vor allem müßten die Tarifparteien von der Möglichkeit tariflicher Öffnungsklauseln in wesentlich stärkerem Maße Gebrauch machen als bisher. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. Die meisten Arbeitnehmer hätten bereits vor Einführung des Gesetzes aufgrund tariflicher Vereinbarungen bei Krankheit 100 Prozent ihres Lohns bekommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Gewerkschaften haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Grundsatz einen Anspruch darauf, die Einhaltung tariflicher Regelungen gerichtlich zu erzwingen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  9. Doch auch bei Fragen der Verteidigung von Arbeitsplätzen und der Sicherung tariflicher Entlohnung ist die gewerkschaftliche Position löchrig wie ein Schweizer Käse. ( Quelle: Junge Welt vom 20.07.2001)
  10. Es geht mit ihren jetzigen Forderungen um die totale Zerstörung einer tarifvertraglichen Zeitordnung, um die Beseitigung jeglichen Interessensausgleichs in der Arbeitszeitfrage, sei es auf tariflicher, sei es auf betrieblicher Ebene. ( Quelle: TAZ 1987)