tatsächl

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  1. Es hätte deswegen anstelle des alleinigen Vertreters der Gruppe der Angestellten S. ein anderes wahlberechtigtes Mitglied dieser Gruppe als Ersatzmitglied für den Wahlvorstand nicht nur bestellt, sondern auch tatsächl. herangezogen werden müssen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Zu der Anzahl der Arbeitnehmer, dem Anlaß der Abordnungen sowie zu den Abordnungszeiträumen hat das LAG keine tatsächl. Feststellungen getroffen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Da tatsächl. festgestelltermaßen Akten, die umstrittene Maßnahmen betrafen, nachträgl. verändert worden waren, durfte die Kl. hierauf auch im Rahmen ihrer Beschwerde hinweisen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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