umlegbaren

  1. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, so die Karlsruher Richter, Vorauszahlungen auf die umlegbaren Nebenkosten kostendeckend zu kalkulieren. ( Quelle: Abendblatt vom 27.06.2004)
  2. Der durchschnittliche Mieter, so sinngemäß die Begründung, besitze eine Vorstellung von den umlegbaren Betriebskosten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)