"Wir sollten nicht mit verfassungsrechtlich unüblichen Begriffen wie der ,objektiven Unmöglichkeit’ operieren oder gar den Eindruck erwecken, dass wir einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen".
( Quelle: Merkur Online vom 18.11.2005)
Entweder durch Neubenennung der Hauptverzeichnisse mit unüblichen Namen oder durch Ausschalten der Funktion, die eine automatische Ausführung von Makros erlaubt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)