unüblichen

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  1. "Wir sollten nicht mit verfassungsrechtlich unüblichen Begriffen wie der ,objektiven Unmöglichkeit’ operieren oder gar den Eindruck erwecken, dass wir einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen". ( Quelle: Merkur Online vom 18.11.2005)
  2. Entweder durch Neubenennung der Hauptverzeichnisse mit unüblichen Namen oder durch Ausschalten der Funktion, die eine automatische Ausführung von Makros erlaubt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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