Um nicht auf ihrem Dreck sitzen zu bleiben, werfen die Bürger ihn auf unbebaute Flächen oder in den Klong.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die SPD-Länder argumentieren, derzeit würden bebaute Grundstücke bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nur mit 50 Prozent ihres Verkehrswertes angesetzt, unbebaute Grundstücke aber mit rund 72 Prozent.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.03.2001)