unbeträchtlichem

  1. Geprüft werden soll nach dem Willen der Schutzvereinigung, ob der heute nicht mehr amtierende Vorstand das Vermögen des Unternehmens "in nicht unbeträchtlichem Maße geschädigt" habe. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Zur Abdeckung banküblicher latenter Risiken bestünden Pauschalwertberichtigungen und in nicht unbeträchtlichem Umfang unversteuerte und versteuerte Reserven; diese seien wesentlich höher als das gesamte Kirch- Engagement. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.02.2002)