Einzig ein auf das Hinweisschild zum Hessenpark gesprühtes Hakenkreuz zeugt von ungebetenem Besuch.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Ein Internet-Service hat Schadenersatzklage gegen einen Hacker angekündigt, da nach dessen ungebetenem Besuch Kunden absprängen.
( Quelle: Welt 1998)
Er erschließt den unter Naturschutz stehenden Teil im Zentrum des Geländes für die Besucher und schützt gleichzeitig die Pflanzen- und Tierwelt vor ungebetenem Zutritt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)