unverzinsliche

  1. Haushaltssünder müssen eine unverzinsliche Einlage in Höhe von mindestens 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, aber höchstens einen Betrag von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bei der künftigen Europäischen Zentralbank hinterlegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die Bundesrepublik müsste das Geld zunächst als unverzinsliche Einlage hinterlegen, später könnte sie den Betrag ganz verlieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.06.2003)
  3. Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzuge wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt. ( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
  4. In letzter Konsequenz könnte die EU von Deutschland eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) einfordern - das sind zwischen 4,1 und 10,3 Milliarden Euro. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.10.2002)
  5. Weitere Wertpapiere des Bundes sind Schatzanweisungen mit zwei Jahren Laufzeit sowie unverzinsliche Schatzanweisungen mit sechsmonatiger Fälligkeit. ( Quelle: Die Zeit (39/2002))