Zudem gibt es genetische Veranlagungen, die einen erheblichen Einfluß ausüben - so hat das Erbe der Mutter dabei mehr Gewicht als das des Vaters, und ein "vererbtes" Ekzem kommt auch beim Kind eher zum Vorschein als Heuschnupfen.
( Quelle: Die Welt vom 19.05.2005)
Außerdem soll geerbtes oder vererbtes Vermögen, das auf ein Stiftungskonto wechselt, erbschaftssteuerfrei bleiben, in jeder beliebigen Höhe.
( Quelle: Welt 1999)