verfügender

  1. Umgekehrt ist ein über besondere Fingerfertigkeit verfügender Veranstalter in der Lage, die Schiebe- und Wechselakte derart schnell vorzunehmen, daß - jedenfalls ein durchschnittlicher - Mitspieler keine Gewinnaussichten hat." ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)