In Analogie höchstrichterlicher Urteile, so Zenke, könne das Beschwerdegericht bei Gewährung nachträglichen Gehörs sogar gar nicht anders entscheiden, als die zuvor verfahrensfehlerhaft zustande gekommene Ministererlaubnis aufzuheben.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.08.2002)