verkehrsgünstigste

  1. Ansetzbar ist aber jeweils nur die kürzeste oder verkehrsgünstigste benutzte Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der einzelnen Teilnehmer ohne Rücksicht auf durch die Fahrgemeinschaft veranlasste Umwege. ( Quelle: Die Welt Online vom 03.05.2004)