vernehmenden

  1. Allerdings ist eine vorherige Absprache mit der vernehmenden Stelle anzuraten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.02.2003)
  2. Eine wörtliche Bestätigung des vernehmenden Beamten lautete, hinsichtlich Schutz gegen Einbruch und Überführung der Täter können wir in unserer Wohnung "alles machen, was wir wollen". ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)