Kern der Initiative ist die Festlegung: "Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher versprochenes Entgelt vorgenommen worden, so begründet dieses Versprechen eine rechtswirksame und einklagbare Forderung."
( Quelle: TAZ 1997)
Kein Mensch kann noch ernsthaft an die Versprechen an ein faires, ergebnisoffenes und vor allem rechtstaatlich einwandfrei versprochenes ROV-Verfahren glauben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.08.2002)
Für ein versprochenes Honorar von 1000 bis 4000 US-Dollar hätten sie sich als Drogenkuriere anheuern lassen, erzählt Hildegard Kunath.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2001)