vertraglichen

  1. Das erste Opfer dieses Streits um Interessens- und Einflusssphären ist jedenfalls der Prozess der konventionellen Abrüstung, für den es weiterhin keine vertraglichen Verpflichtungen gibt. ( Quelle: Neues Deutschland vom 04.12.2003)
  2. Aufgrund der vertraglichen Mängel könne eine "Kontrollfunktion im erforderlichen Umfang" nicht wahrgenommen werden, heißt es im Prüfbericht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Eon Energie ist der größte Betreiber von Wasserkraft in Deutschland und wir haben die intensivsten technischen und vertraglichen Bindungen zu skandinavischen Wasserkraft-Anbietern. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. Sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind, wird der behandelnde Arzt hier ausschließlich nach dem Recht haften, das an seinem Praxissitz gilt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.03.2005)
  5. Hier gebe es noch zahlreiche offene Fragen hinsichtlich der vertraglichen Verpflichtungen des Investors: Welchen Kündigungsschutz haben die Mieter bei Luxus-Modernisierung, bei Wohnungsverkäufen, bei Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung? ( Quelle: Die Welt Online vom 11.05.2004)
  6. Das Modell, das auf dem Betriebsrenten-Gesetz beruht, soll zur vertraglichen Kontinuität und Absicherung der Spieler nach Beendigung ihrer Laufbahn beitragen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  7. "Unter den gegenwärtigen Umständen und angesichts des Drucks haben wir beschlossen, zu vertraglichen Vereinbarungen überzugehen", sagte Smith. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  8. OB Gruber versichert, Sindelfingen werde die vertraglichen Vereinbarungen mit Maichingen getreulich erfüllen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  9. Im Vergleich zu den bundesdeutschen vertraglichen Haftungsrechtsnormen fällt auf, daß die im bisherigen DDR-Recht geregelte Haftung des Schuldners ungleich strenger ausfällt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Die Bundesbank stellt fest, daß die meisten Länder der Europäischen Union den vertraglichen Konvergenzanforderungen bislang nicht gerecht werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)