Eher beiläufig heißt es in der Begründung zum Gesetz: "Die verursachergerechte Anlastung der Wegekosten durch die Lkw-Maut kann auch dazu beitragen, dass Güter von der Straße auf die Schiene und auf das Schiff verlagert werden."
( Quelle: Die Zeit (32/2001))