verwaltungsmäßige

  1. Während die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Vorhaben zentral erfolgt, obliegt die Planung, die fachliche Vorbereitung der Vergabe und die Begleitung des Vorhaben denjenigen Arbeitseinheiten, in deren sachliche Zuständigkeit das Forschungsthema fällt. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  2. Die Bundesbank hebt hervor, daß dabei weitgehend auf staatliche oder verwaltungsmäßige Zwänge verzichtet werde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)