verwaltungsrechtlichen

  1. Beim Versuch, die vorgefundenen Beeinflussungen zu systematisieren, unterschied der Zweitberichterstatter eine (zwingende) privatrechtsbindende und eine lediglich indizielle Wirkung der verwaltungsrechtlichen Vorgaben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Wenn, ja wenn da nicht dieser preußische Drang zur verwaltungsrechtlichen Kleinkrämerei wäre. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Mit dieser Rechtsprechung übernimmt das Bundesverfassungsgericht Aspekte des verwaltungsrechtlichen Bestandsschutzes, der auf die Sicherung des durch die Eigentumsausübung legal Geschaffenen zielt (54). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)