Der Europäische Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (Efpia) weist darauf hin, daß die vorrangige Verantwortung für Prävention und Kontrolle gefälschter Medikamente bei den nationalen Behörden und internationalen Organisationen liege.
( Quelle: Die Welt vom 22.03.2005)
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts meinte dagegen, eine Zweckentfremdung sei nur ausnahmsweise zulässig, nämlich wenn vorrangige öffentliche Belange oder ein schutzwürdiges privates Interesse überwiegen würden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Schaden soll nun, so das vorrangige Prozeßziel, vom Gericht anhand einer Schätzung des kommerziellen Wertes, den das Datensystem als Wettbewerbsinstrument in den Händen des Eigners oder eines Wettbewerbers hat, festgesetzt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)