wassergefährdend

  1. Die farblose Flüssigkeit gilt als stark wassergefährdend. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Dabei ist doch das verwandte 2-Nitroanisol (Kenn-Nummer 647) nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für wassergefährdende Stoffe als wassergefährdend (WKG:2) eingestuft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)