widerrufsfähige

  1. Im Rahmen einer Unterlassungsklage wegen ehrverletzender Äußerung sieht das OLG Köln (Nr. 27) den Begriff "asozial" nicht als widerrufsfähige Tatsachenbehauptung, sondern als Werturteil an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)