zubilligen

  1. Vom Gesundheitsministerium hieß es dazu, es würde lediglich das bekannte Wahlprogramm der SPD umgesetzt, das anstelle der KV den Ärzten selbst mehr Eigenverantwortung bei der Aushandlung von Honoraren und Leistungen mit den Kassen zubilligen wolle. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.09.2002)
  2. Und auch den Zarnekauern Brüdern, Helge und Christian Sach, will er keine richtige Chance für 2004 zubilligen: "2004 segeln wir um Gold!" ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Hauptgrund: Die USA wollen den UN keine zentrale Rolle beim Wiederaufbau zubilligen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 17.05.2003)
  4. Hört man sich aber einen Querschnitt durch Marilyn Hornes Aufnahmen an, erkennt man sehr schnell den kategorialen Unterschied: Sie ist die einzige, der man das Prädikat einer geniun dramatischen Stimme in diesem Fach zubilligen kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.07.2003)
  5. Die einzigen Meinungsverschiedenheiten: Primakow will aus übergeordneten Gründen Deutschland keinen Sitz im Weltsicherheitsrat zubilligen und ist auch gegen eine sofortige Verhaftung des serbischen Kriegsverbrechers Karadzic. ( Quelle: BILD 1997)
  6. Solange wir den zerstörerischen Diktatoren, die im Zentrum des Verfalls Afrikas stehen, weiterhin Legitimität zubilligen und ihnen dann beim Zusammenbruch ihrer Länder Hilfe leisten, wird der Verfall weitergehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.05.2002)
  7. Plausible Erklärungen darüber sind sie bisher schuldig geblieben, und die Öffentlichkeit scheint sich damit zufriedenzugeben, daß man den Opfern ein Prozent mehr als den Angreifern zubilligen will. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  8. Minister Alois Rhiel (CDU), Verfechter von Ausschreibungen für alle Bus- und Straßenbahnlinien, will kommunalen Verkehrsunternehmen nun doch eine Sonderstellung zubilligen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.11.2005)
  9. Der Dichter, bereits mit einigen Literaturpreisen geehrt, würde sich nur ein Achtel davon zubilligen und seiner Frau die restlichen sieben Achtel geben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. In verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift wird man dem investierenden Gebäudesondereigentümer jedoch in rechtsanaloger Anwendung des § 591a BGB das Recht zubilligen müssen, eine Einrichtung, mit der er die Sache versehen hat, wegzunehmen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)