zuerkannten

  1. Betriebe, die die ihnen vom Staat zuerkannten Verschmutzungsrechte nicht ausschöpfen, können diese Gewinn bringend weiter verkaufen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)
  2. IV. Gegen die Höhe der dem Kl. zuerkannten Ansprüche hat die Revision keine substaniierten Angriffe erhoben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)