zuerkennen

  1. Folgt man der entgegenstehenden Literaturmeinung, die im konkreten Fall der Kl. eine Leistung zuerkennen will, so schränkt man letztl. das Recht der Vertragspartner, über den Leistungsinhalt der Versorgungszusage frei zu bestimmen, ein. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Aber die Union der Organisations Islamiques de France (UOIF), in der die Moslembrüder ein gewichtiges Wort mitsprechen, hatte zuerkennen gegeben, sie werde aufsässigen Schülerinnen den notwendigen Rechtsbeistand zuteil werden lassen. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.09.2004)
  3. Wäre man zu Zeiten des alten Kroisos schon so gerüstet gewesen, hätte der weise Solon dem Lyderkönig doch wenigstens eine Eventualpreisung zuerkennen können. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)