zulässigem

  1. Der ADAC macht jedoch darauf aufmerksam, daß dies nur für Wohnmobile bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt, während die Fahrer von schwereren Mobilen alle Überholverbote für Lastkraftwagen beachten müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Man muss zwischen politisch wünschbarem und rechtlich zulässigem unterscheiden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2005)