Der ADAC macht jedoch darauf aufmerksam, daß dies nur für Wohnmobile bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt, während die Fahrer von schwereren Mobilen alle Überholverbote für Lastkraftwagen beachten müssen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Man muss zwischen politisch wünschbarem und rechtlich zulässigem unterscheiden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2005)