Zwar hätte der Angeklagte zulässigerweise zum "Protest vor Ort - am Rande des Aufzuges" aufrufen dürfen - aber es sei ihm untersagt, den nicht verbotenen Aufmarsch zu verhindern, zu sprengen oder sonst zu vereiteln oder grob zu stören.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.05.2005)
Die Sonntagsruhebestimmungen der GewO sind insoweit "allgemeines Gesetz", in dem die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 2 GG zulässigerweise ihre Schranken finden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
"Diese Dinger werden zulässigerweise verkauft und auch in allen anderen Medien beworben.
( Quelle: TAZ 1989)