zum Zwecke

  1. Für die Strippenzieher im Hintergrund besteht der eigentliche Sinn des Spiels gleichwohl im Auskugeln von Gelenken zum Zwecke der allgemeinen Volksbelustigung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.03.2002)
  2. Viele Träger stammten noch aus diesen Zeiten und hielten sich vor allem zum Zwecke der Selbsterhaltung über die Mittel aus Arbeitsmarktprogrammen über Wasser, heißt es. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  3. Dabei werde ein Urteil eines Gerichts in Neu-Delhi mißachtet, das die Einfuhr von giftigem Abfall zum Zwecke des Recyclings oder der Lagerung verbiete, hieß es in der Erklärung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Der Wissenschaftler gibt an, zum Zwecke der Friedenssicherung die geheimdienstliche Tätigkeit für die USA ausgeübt zu haben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  5. Auch bei Dauerzuständen empfiehlt es sich, eine genauere Beschreibung mit konkreten Einzelheiten anzufügen, so daß ausreichend Tatsachen zum Zwecke der Beurteilung der Begründetheit der Künd. zur Verfügung stehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Sektenexperten mußten während des Prozesses klären, ob die bei den „Zeugen Jehovas“ propagierte „Züchtigung“ ungehorsamer Kinder zum Zwecke der inneren Reinigung den Einsatz massiver Gewalt bedeute. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Eine transparente Darstellung mit Angaben zur Quellensituation wäre allein wegen der Brisanz des Themas notwendig, aber auch zum Zwecke eines besseren Verständnisses angebracht gewesen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.02.2005)
  8. Barbara John: Das neue Gesetz ermöglicht neben humanitär begründeter Zuwanderung auch jene zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. ( Quelle: Die Welt Online vom 07.04.2002)
  9. Wurden deshalb, zum Zwecke der Spurenverwischung, im September und Oktober 1998, wenige Tage nach der verlorenen Bundestagswahl, im Bonner Kanzleramt zwei Drittel des Datenbestandes zentral gelöscht und wichtige Akten vernichtet oder außer Haus geschafft? ( Quelle: Die Zeit (51/2001))
  10. Was bleibt ist die Aussicht, das Haus gar nicht erst zum Zwecke des Geschenkekaufs zu verlassen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.12.2001)