Die Behörde muss zuvor jedoch mit angemessenem und zumutbarem Aufwand versuchen, den Fahrer zu ermitteln.
( Quelle: Abendblatt vom 11.01.2004)
Dazu gehört es jedenfalls, klar erkennbare scheinbare Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, sofern dies mit zumutbarem Verwaltungsaufwand möglich ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)