zurückzumieten

  1. Um Einnahmen für den Landeshaushalt zu erzielen, empfiehlt der LfW dem Senat unter anderem, landeseigene Immobilien zu verkaufen und anschließend zurückzumieten - das so genannte Sale-and-lease-back-Verfahren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.11.2001)
  2. Aber würde man ein altes Auto, das einem bereits gehört, vermieten, nur um es zurückzumieten? ( Quelle: Die Welt Online vom 26.06.2004)