zurückzusetzen

  1. Vor diesem Hintergrund erweist es sich nicht als unverhältnismäßig, das Interesse eines Apothekeninhabers an einem offenen Eingangsbereich gegenüber den öffentlichen Belangen zurückzusetzen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. 'Ich benutze das Wort "fremd" niemals, um jemanden zurückzusetzen oder auszugrenzen.' ( Quelle: RTL vom 17.06.2005)