zuzuleiten

  1. Der Bundesrat machte mit seiner Entscheidung zum ersten Mal von seinem Recht Gebrauch, der Regierung eine Rechtsverordnung zuzuleiten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Ihre Zuständigkeit geht unmittelbar auf das nach § 73 FGG zuständige Nachlaßgericht über, so daß alle Nachlaßvorgänge diesem zuzuleiten sind (60). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Sie muß ihre sämtlichen Vermittlungsstellen, also die vielen tausend Schaltzentralen für den Telephonverkehr im Lande, umrüsten, um von dort aus künftig ihre abtrünnigen Kunden der Konkurrenz zuzuleiten. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  4. Wenig beeindruckt vom Koalitionsstreit um den Haushalt 2000 forderte das Landesparlament den Senat am Donnerstag abend auf, "noch vor den Wahlen vom 10. Oktober einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2000 zu beschließen und dem Abgeordnetenhaus zuzuleiten." ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  5. Und die Freiburger Zollfahndung wüßte auch, wem sie die von ihr sichergestellten Kontounterlagen der Firmen des dubiosen Elf-Beraters DIeter Holzer zuzuleiten hätte. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Denn die Tätern erreichen neben der Behinderung des Hauptstadtverkehrs auch immer ihren zweiten Zweck: ihrer Publicity neuen "Sauerstoff" zuzuleiten, wie schon Margaret Thatcher es nannte. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Dabels Propst Hansherbert Lange kündigte an, die Kollekten der Gottesdienste in der Propstei Sternberg an diesem und dem nächsten Wochenende der Flutopfer-Hilfe zuzuleiten. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 17.08.2002)
  8. Clinton nahm den Jahreswirtschaftsbericht zum Anlaß, dem Kongreß zwei Gesetzesvorlagen zuzuleiten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Die übrigen 60 Teilnehmer der Abrüstungskonferenz in Genf beschlossen dennoch, einen Bericht über den Stand der Verhandlungen und das Scheitern des Abkommens im kommenden Monat der UN-Vollversammlung zuzuleiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Man sei sich einig, den Beschluss jetzt als Position der Landesregierung dem Petitionsausschuss zuzuleiten, der eine Stellungnahme erbeten hatte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.12.2001)