zwölfwöchigen

  1. Wer sich nicht wehrt: Arbeitslose dürfen vom Arbeitsamt mit einer zwölfwöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld belegt werden, wenn sie ihre Arbeitsstelle durch Eigenkündigung aufgegeben haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.06.2003)
  2. Das Internationale Jugendzentrum, eine Einrichtung des Jugend- und Sozialamtes, bietet ab dem 22. Januar einen zwölfwöchigen Einführungskurs in Computertechnik für Jugendliche zwischen 14 und Jahren an. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.01.2002)