öffentlich-rechtlich

 Adj.  Z

Bedeutungen
(Adj.)[律]公法的

Adjektiv

Worttrennung

öf|fent|lich-recht|lich
Betonung
ọ̈ffentlich-rẹchtlich

ohne Steigerungsformen

Starke Beugung (ohne Artikel)

Maskulinum Femininum Neutrum Plural
Nominativ öffentlich-rechtlicher öffentlich-rechtliche öffentlich-rechtliches öffentlich-rechtliche
Genitiv öffentlich-rechtlichen öffentlich-rechtlicher öffentlich-rechtlichen öffentlich-rechtlicher
Dativ öffentlich-rechtlichem öffentlich-rechtlicher öffentlich-rechtlichem öffentlich-rechtlichen
Akkusativ öffentlich-rechtlichen öffentlich-rechtliche öffentlich-rechtliches öffentlich-rechtliche

Schwache Beugung (mit bestimmtem Artikel)

Maskulinum Femininum Neutrum Plural
Nominativ der öffentlich-rechtliche die öffentlich-rechtliche das öffentlich-rechtliche die öffentlich-rechtlichen
Genitiv des öffentlich-rechtlichen der öffentlich-rechtlichen des öffentlich-rechtlichen der öffentlich-rechtlichen
Dativ dem öffentlich-rechtlichen der öffentlich-rechtlichen dem öffentlich-rechtlichen den öffentlich-rechtlichen
Akkusativ den öffentlich-rechtlichen die öffentlich-rechtliche das öffentlich-rechtliche die öffentlich-rechtlichen

Gemischte Beugung (mit ein, kein, Possessivpronomen)

Maskulinum Femininum Neutrum Plural
Nominativ kein öffentlich-rechtlicher keine öffentlich-rechtliche kein öffentlich-rechtliches keine öffentlich-rechtlichen
Genitiv keines öffentlich-rechtlichen keiner öffentlich-rechtlichen keines öffentlich-rechtlichen keiner öffentlich-rechtlichen
Dativ keinem öffentlich-rechtlichen keiner öffentlich-rechtlichen keinem öffentlich-rechtlichen keinen öffentlich-rechtlichen
Akkusativ keinen öffentlich-rechtlichen keine öffentlich-rechtliche kein öffentlich-rechtliches keine öffentlich-rechtlichen