Bedeutungen
- [1] Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (die Zivilrechtskodifikation der Republik Österreich, in Kraft gesetzt 1812)
Oberbegriffe
- [1] Gesetzbuch
Beispiele
- [1] „Dem Schuldschein des deutschen und schweizerischen Rechts entspricht in Österreich der in § 1428 ABGB geregelte Schuldschein; die in §§ 985 und 990 ABGB bezeichneten öffentlichen Schuldscheine sind dagegen Wertpapiere.“❬ref❭❬/ref❭
Referenzen
- [1] Wikipedia-Artikel ABGB
- [1] , Seite 582 „Verzeichnis von Abkürzungen, Kurzzeichen und Zeichen“
- [1]
Quellen
Ähnliche Wörter
ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen:AGBG