[1] Wirtschaft: eine Erklärung eines Verhandlungspartners, die das Interesse an Verhandlungen und am Abschluss eines Vertrages ausdrückt, aber keine rechtliche Bindungswirkung hat❬ref❭Wikipedia-Artikel Absichtserklärung❬/ref❭
[1] Für eine Brückenfinanzierung bräuchten Bund und Länder aber auch eine klare Aussicht auf eine anschließende dauerhafte Lösung: "Wir können die Überbrückung nach dem Bürgschaftsrecht nur leisten, wenn wir wissen, dass es etwas nach dem Übergang gibt." Diese Perspektive müsse in einer Absichtserklärung zwischen GM und einem Investor bestehen.❬ref❭Opel-Finanzloch (sueddeutsche.de, 28.05.2009)❬/ref❭