Akzessorietät

 f.  Z der Akzessorietät die Akzessorietäten

Bedeutungen

[1] ohne Plural: Zugänglichkeit
[2] ohne Plural: Zulassbarkeit
[3] mit Plural, deutsches Privatrecht: Abhängigkeit eines Nebenrechts von einem zugrundeliegenden Hauptrecht (häufig bei Sicherungsrechten)
[4] mit Plural, deutsches Strafrecht: Abhängigkeit der Strafbarkeit eines Teilnehmers von der Strafbarkeit des Haupttäters in der Weise, dass der Teilnehmer nur dann überhaupt strafbar sein kann, wenn der Haupttäter den Tatbestand des jeweiligen Delikts zumindest rechtswidrig verwirklicht hat
Herkunft
Substantivierung des Adjektivs akzessorisch
Beispiele
[1]
[3] „Der Bürge haftet […] nur, wenn und soweit die Hauptschuld besteht […]. Ausfluss der Akzessorietät ist des Weiteren, dass die Rechte aus einer Bürgschaft bei Abtretung [im] der Hauptforderung nach § 401 I auf den neuen Gläubiger übergehen […].“❬ref❭Dirk Looschelders: Schuldrecht Besonderer Teil, 3. Auflage 2009, Randnummer 935❬/ref❭
[4] Aus der limitierten Akzessorietät der Teilnahme ergibt sich, dass der Gehilfe auch dann wegen Beihilfe strafbar ist, wenn der Haupttäter im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.
Charakteristische Wortkombinationen
[4] limitierte Akzessorietät

Referenzen

[1–3] , „Akzessorietät“, Seite 69
[3,] Wikipedia-Artikel Akzessorietät
[*] canoo.net Akzessorietät
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Akzessorietät Akzessorietäten
Genitiv Akzessorietät Akzessorietäten
Dativ Akzessorietät Akzessorietäten
Akkusativ Akzessorietät Akzessorietäten

Worttrennung

Ak·zes·so·ri·e·tät, Ak·zes·so·ri·e·tä·ten
Aussprache
IPA akʦɛsoʀi̯əˈtɛːt, akʦɛsoʀi̯əˈtɛːtn̩
Hörbeispiele: ,
Betonung
Akzessorietä̲t

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ die Akzessorietät die Akzessorietäten
Genitiv der Akzessorietät der Akzessorietäten
Dativ der Akzessorietät den Akzessorietäten
Akkusativ die Akzessorietät die Akzessorietäten
单数 复数