Aliud

 n.  Z

Bedeutungen

[1] Recht: Falschlieferung, also ein Gegenstand, der nicht der vereinbarten Gattung angehört
Beispiele
[1] „Das aliud war jedenfalls zunächst nicht die Sache, die geschuldet wurde.“❬ref❭http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2006/Vorlesung/aliudundmanko.htm❬/ref❭
[1] „Kann der Verkäufer die Sache nicht zurückfordern, so stellt sich die Frage, ob der Käufer einen eventuellen Mehrwert des aliuds bezahlen muß.“❬ref❭http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/pdf_docs/Schuldrechtsreform.pdf❬/ref❭

Übersetzungen

    • Englisch: [1]
    • Französisch: [1]
    • Italienisch: [1]
    • Spanisch: [1]
❬!-- für weitere Sprachkürzel siehe den Link unterhalb des Editierfensters --❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Aliud (Recht)
[*] canoo.net Aliud
Quellen

Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ Aliud Alia
Genitiv Aliud
Aliuds
Alia
Dativ Aliud Alia
Akkusativ Aliud Alia

Der Genitiv Singular wird mehrfach mit -s verwendet, obwohl in Duden. Deutsches Universalwörterbuch ein endungsloser Genitiv angezeigt wird.[1]
Worttrennung
Ali·ud, Alia
Aussprache
IPA ˈaːli̯ʊt, ˈaːli̯a
Hörbeispiele: ,
Betonung
A̲liud