[1] „Die Anmeldung der Eheschließung, früher Aufgebot genannt, wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Wohnsitz hat.“❬ref❭Aufgebot / Anmeldung zur Eheschließung❬/ref❭
[2] „In dem Aufgebot ist der unbekannte Berechtigte aufzufordern, sein Recht innerhalb der Aufgebotsfrist anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung von der Befriedigung aus dem zugeteilten Betrag erfolgen werde.“❬ref❭§ 140 ZVG - Aufgebotsverfahren❬/ref❭
[3] Die zwei jungen Offensivspieler stehen wie erwartet im großen Aufgebot der deutschen Fußball-Nationalmannschaft für das Länderspiel am Mittwoch kommender Woche in München gegen Argentinien.❬ref❭„Kroos erstmals im DFB-Kader“ (SPIEGEL ONLINE, 26.02.2010)❬/ref❭