[1] Richter, der sich zum Einsatz bereit halten muss, um vor allem bei „unaufschiebbare[n] richterliche[n] Untersuchungshandlungen“❬ref❭Richterlicher Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Hannover, abgerufen am 26. Oktober 2014❬/ref❭ tätig zu werden
[1] „Am Wochenende habe dann der zuständige Bereitschaftsrichter die vorübergehende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.“❬ref❭❬/ref❭